Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - I-2 U 109/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschließliche Lizenz betreffend gasbeheiztes Grillgerät und paralleles Gebrauchsmuster; Grillgerät mit drei nebeneinander liegenden Brennereinheiten; Privates Vorbenutzungsrecht hinsichtlich Grillgerät mit drei nebeneinander liegenden Brennereinheiten; Überzündung bei ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Grill
- Judicialis
ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 356; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; GbMG § 1 Abs. 1; ; GbMG § 9; ; GbMG § 10; ; GbMG § 11; ; GbMG § 11 Abs. 1; ; GbMG § 12; ; GbMG § 13 Abs. 3; ; GbMG § 24 Abs. 2; ; GbMG § 24 b; ; PatG § 9; ; PatG § 10; ; PatG § 12; ; PatG § 12 Abs. 1; ; PatG § 139; ; PatG § 139 Abs. 1; ; PatG § 139 Abs. 2; ; PatG § 140 b; ; BGB § 242; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286 Abs. 1; PatG § 12 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis eines privaten Vorbenutzungsrechts - Gebrauchsmuster für ein Gasgrillgerät mit mehreren Brenneinheiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.10.2003 - 4a O 562/99
- OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - I-2 U 109/03
Papierfundstellen
- BeckRS 2008, 5802
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99
Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03
Mit dieser Regelung soll aus Billigkeitsgründen ein vorhandener oder bereits angelegter gewerblicher Besitzstand geschützt und die unbilliger Zerstörung zulässig und rechtlich unbedenklich geschaffener Werte verhindert werden (BGH GRUR 2002, 231, 233f. - Biegevorrichtung m.w.N.). - BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 84/63
"Veranstaltungen" nach § 7 Abs. 1 PatG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03
Veranstaltungen begründen ein Vorbenutzungsrecht, wenn sie den Entschluss, die Erfindung gemäß §§ 9 und 10 PatG zu benutzen, durch Vorbereitung in die Tat umsetzen; sie müssen also sowohl dazu bestimmt sein, die Erfindung im wesentlichen auszuführen als auch den ernstlichen Willen des Vorbenutzers nach außen erkennbar machen, die Erfindung alsbald gewerblich zu nutzen (BGHZ 39, 389, 397 - Taxilan;… Benkard/Rogge, a.a.O., Rdnr. 13 m.w.N.). - BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03
Es ist stets der Erfahrungssatz zu beachten, dass nach der Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, Entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (vgl. BGH GRUR 1963, 311, 312 rechte Spalte - Stapelpresse;… Bruchhausen, GRUR Int. 1964, 405, 408). - RG, 16.09.1938 - I 65/38
Unter welchen Voraussetzungen entsteht ein Vorbenutzungsrecht ans Veranstaltungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2006 - 2 U 109/03
Ist diese Voraussetzung erfüllt, genügt zur Herstellung die Fertigung kleiner Serien in Handarbeit (…vgl. Benkard/Rogge, a.a.O., Rdnr. 11 mit weiteren Nachweisen) und sogar die Fertigung eines einzigen verkaufsreifen Modells; mangels Erkennbarkeit eines ernsthaften Benutzungswillens ist dagegen die einmalige Anfertigung eines unverkäuflichen Modells noch keine Herstallung im Sinne des § 12 PatG (…Benkard/Rogge, a.a.O., Rdnr. 12); eine solche Maßnahme kann aber als Veranstaltung ein privates Vorbenutzungsrecht begründen (RGZ 158, 291, 293 - Federeinlage).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 2 U 66/18
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten
Damit soll verhindert werden, dass ein vom Vorbenutzer redlich erworbener Besitzstand durch die nachträgliche Gewährung eines Schutzrechtes zerschlagen wird (BGH, GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung;… GRUR 2010, 47 Rn. 16 - Füllstoff;… Senat, Urt. v. 11.1.2007 - 2 U 65/05, BeckRS 2008, 5814; Urt. v. 26.10.2006 - 2 U 109/03, BeckRS 2008, 5802). - LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20 Die Benutzungshandlung muss jedoch "die Ernsthaftigkeit einer gewerblichen Nutzungsabsicht in die Tat umsetzen" (OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006, Az.: I-2 U 109/03, Rn. 30 und Rn. 37, zitiert nach BeckRS 2008, 5802), woran es bei der einmaligen Herstellung eines unverkäuflichen Modells oder eines noch zu testenden Prototypen (…a.a.O.) oder bei der Anfertigung einer Null-Serie, in Bezug auf die eine Entscheidung über ihre gewerbliche Umsetzung am Prioritätstag noch nicht getroffen ist, fehlt (…Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 571).
- LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 40/20
Kokzidiosemittel
Weiter ist dem Erfahrungssatz Rechnung zu tragen, dass nach der Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, Entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006, Az.: 2 U 109/03, Rn. 32, zitiert nach BeckRS 2008, 5802).Die Benutzungshandlung muss jedoch "die Ernsthaftigkeit einer gewerblichen Nutzungsabsicht in die Tat umsetzen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006, Az.: I-2 U 109/03, Rn. 30 und Rn. 37, zitiert nach BeckRS 2008, 5802), woran es bei der einmaligen Herstellung eines unverkäuflichen Modells oder eines noch zu testenden Prototypen (…a.a.O.) oder bei der Anfertigung einer Null-Serie, in Bezug auf die eine Entscheidung über ihre gewerbliche Umsetzung am Prioritätstag noch nicht getroffen ist, fehlt (…Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 571).
- LG Düsseldorf, 25.02.2016 - 4b O 116/15 Erfindungsbesitz liegt vor, wenn der Vorbenutzer den Erfindungsgedanken soweit erkannt hat, dass er den patentgemäßen Erfolg planmäßig im Sinne einer wiederholbaren technischen Lehre herbeiführen konnte und die Nachbearbeitung nicht nur in Form von "Zufallstreffern" möglich war und er auch nicht mehr ausprobieren musste, ob er auf dem richtigen Weg war (vgl. BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2006, Az. I-2 U 109/03; OLG Düsseldorf…, Urt. vom 11.01.2007, 2 U 65/05 - Klimagerät).
- LG Düsseldorf, 29.04.2014 - 4b O 56/12
Lasersystem
Erfindungsbesitz liegt vor, wenn der Vorbenutzer den Erfindungsgedanken soweit erkannt hat, dass er den patentgemäßen Erfolg planmäßig im Sinne einer wiederholbaren technischen Lehre herbeiführen konnte und die Nachbearbeitung nicht nur in Form von "Zufallstreffern" möglich war und er auch nicht mehr ausprobieren musste, ob er auf dem richtigen Weg war (vgl. BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2006, Az. I-2 U 109/03; OLG Düsseldorf…, Urt. vom 11.01.2007, 2 U 65/05 - Klimagerät). - LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21
Hydraulikaggregat
Weiter ist dem Erfahrungssatz Rechnung zu tragen, dass nach der Offenlegung brauchbarer Erfindungen häufig andere Personen behaupten, Entsprechendes schon vorher gemacht zu haben (OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2006, Az.: 2 U 109/03, Rn. 32, zitiert nach BeckRS 2008, 5802). - LG Düsseldorf, 06.10.2009 - 4a O 205/08
Abgasreinigungsanlage
Erfindungsbesitz liegt vor, wenn der Erfindungsgedanke so weit erkannt ist, dass der patentgemäße Erfolg planmäßig im Sinne einer wiederholbaren technischen Lehre herbeigeführt werden kann (OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2006, Az.: I-2 U 109/03). - LG Düsseldorf, 10.09.2019 - 4b O 133/16
Signalvorrichtung
Erfindungsbesitz liegt vor, wenn der Vorbenutzer den Erfindungsgedanken soweit erkannt hat, dass er den patentgemäßen Erfolg planmäßig im Sinne einer wieder-holbaren technischen Lehre herbeiführen konnte und die Nachbearbeitung nicht nur in Form von "Zufallstreffern" möglich war und er auch nicht mehr ausprobieren musste, ob er auf dem richtigen Weg war (vgl. BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2006, Az. I-2 U 109/03; OLG Düsseldorf…, Urt. vom 11.01.2007, 2 U 65/05 - Klimagerät). - LG Düsseldorf, 25.02.2016 - 4b O 116/14
Kohlenstaubbrenner
Erfindungsbesitz liegt vor, wenn der Vorbenutzer den Erfindungsgedanken soweit erkannt hat, dass er den patentgemäßen Erfolg planmäßig im Sinne einer wiederholbaren technischen Lehre herbeiführen konnte und die Nachbearbeitung nicht nur in Form von "Zufallstreffern" möglich war und er auch nicht mehr ausprobieren musste, ob er auf dem richtigen Weg war (vgl. BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2006, Az. I-2 U 109/03; OLG Düsseldorf…, Urt. vom 11.01.2007, 2 U 65/05 - Klimagerät).